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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter: GEPARD MOBIL — Luca Stolte, Burgstraße 42, 49413 Dinklage

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung von GEPARD MOBIL gegenüber Verbrauchern und Unternehmen. Die jeweils aktuelle Fassung wird online veröffentlicht und in unseren Fahrzeugen bereitgestellt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Akzeptanz durch GEPARD MOBIL. Bei Auslandsfahrten müssen Fahrgäste gültige Ausweispapiere besitzen.

§ 2 Vertragsabschluss

Bestellungen erfolgen telefonisch oder mündlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn GEPARD MOBIL schriftlich bestätigt oder die Fahrt angetreten wird. Bei Terminalfahrten (Flughafen, Bahnhof, Hafen) können Abholzeiten vereinbart werden. Kunden müssen Fahrplanänderungen rechtzeitig mitteilen und haften für entstehende Schäden bei Versäumnis. Bei Abholungen nach Flugankünften obliegt dem Kunden die Mitteilung exakter Flugnummerndetails.

§ 3 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

Stornierungen müssen mindestens 60 Minuten vor Auftragsbeginn fernmündlich erfolgen. Bei späteren Absagen fallen Gebühren in Höhe der vereinbarten Leistung an, sofern deren Erbringung bereits begonnen hat. GEPARD MOBIL behält in begründeten Fällen Ermessensspielraum bei der Gebührenerhebung.

§ 4 Preise

Alle Preise sind in Euro inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich anfallender Spesen und Verkehrswegnutzungsgebühren. Spesen fallen bei einer Lenkzeit von mehr als acht Stunden an. Preiserhöhungen sind zulässig, wenn mehr als zwei Monate zwischen Buchung und Fahrttermin liegen. Kunden können zurücktreten, wenn Erhöhungen die allgemeine Lebenshaltungskostenentwicklung um mehr als 10 % übersteigen.

§ 5 Fälligkeit, Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht

Der Fahrpreis ist bei Leistungserbringung durch Bar- oder Kartenzahlung fällig. Rechnungskunden haben sieben Tage nach Rechnungsempfang zu zahlen. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn GEPARD MOBIL über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz erhoben. GEPARD MOBIL hat ein Pfandrecht an beförderten Gegenständen, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 20,– Euro.

§ 6 Beförderung von Personen und Sachen

Kunden müssen sich sicherheitsgerecht verhalten und tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht sowie die Beaufsichtigung Minderjähriger und die Sicherung von Tieren. Die Fahrzeugauswahl obliegt GEPARD MOBIL. Spezialwünsche müssen bei Buchung mitgeteilt werden.

Gepäck und Tiere bleiben unter Kontrolle des Kunden. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Deren Öffnung sowie Tabakgenuss ohne ausdrückliche Zustimmung sind untersagt. Kuriergut wird nur mit schriftlicher Übernahmebestätigung akzeptiert. Mängel müssen bei Ablieferung gemeldet werden.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Lackschäden an Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen gelten als natürlicher Verschleiß.

Gewährleistungsansprüche müssen bei Fahrtende mitgeteilt werden. Kunden tragen Verantwortung für Körper- oder Sachschäden, die durch Tabak- oder Nahrungsmittelgenuss im Fahrzeug entstehen.

GEPARD MOBIL haftet für Verspätungen nur bei ausdrücklich vereinbarter Abfahrts- oder Ankunftszeit, sofern nicht Naturkatastrophen, technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle ursächlich sind.

Die Haftung von GEPARD MOBIL für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, sofern keine Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Kunden haften für Schäden, die durch sie selbst, Begleitpersonen, Tiere oder Transportgut verursacht werden — insbesondere bei Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz oder Nahrungsmittel. GEPARD MOBIL macht neben den Beseitigungskosten auch entgangenen Gewinn geltend. Bei Beförderung von Personen unter Betreuung haftet die buchende Stelle für alle Schäden der beförderten Person.

§ 8 Datenschutz

GEPARD MOBIL erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Daten werden bis zur Zweckerfüllung gespeichert, längstens jedoch zehn Jahre, soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen gelten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist 49413 Dinklage.

§ 10 Schriftlichkeitsgebot

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Garantien oder Zusicherungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder schriftlichen Bestätigung durch GEPARD MOBIL.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.